Die BauGB-Novelle und damit das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt“ trat am 13. Mai 2017 in Kraft.
Neben der Einführung eines neuen Gebietstyps, („Urbanes Gebiet“) in der BauNVO, einer Verfahrensbeschleunigung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau und einiger anderer Themen steht dabei vor allem im Fokus, dass Kommunen bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung weiter in die Pflicht genommen werden.
So besteht nun die Verpflichtung, die entsprechenden ortsüblichen Bekanntmachungen im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne in das Internet einzustellen. Weiterhin sollen sowohl die wirksamen Flächennutzungspläne als auch die rechtskräftigen Bebauungspläne künftig im Internet zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung lässt den Kommunen jedoch ausdrücklich einen Ermessensspielraum, um keine Betroffenheit nach der INSPIRE-Richtlinie auszulösen.
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Nutzer können bestätigen, dass die Veröffentlichung kein Selbstzweck ist, sondern dass durch die Bereitstellung der Informationen aus der Bauleitplanung in einem Geoportal die Nutzung für raumbezogene Entscheidungen deutlich erleichtert sowie eine Weiterverwendung als Informationsgrundlage ermöglicht wird. Hinzu kommt, dass eine standardisierte Erstellung und Bereitstellung Kosten und Aufwand im Rahmen der späteren Verwendung erspart.