Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes wird die Anwendung des Standards XPlanung in Brandenburg zur Pflicht für die Kommunen.
Alle bestehenden Software-Anwendungen in den Bau- und Planungsverwaltungen der Kommunen sind bis zum Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist (Februar 2023) zu ertüchtigen, um XPlanung-basierte Daten verarbeiten und bereitstellen zu können.
Es wird deutlich, dass damit auch der Gesetzgeber die Bedeutung der digitalen Datenverarbeitung erkannt hat.
Die Nutzer des „Geoportal-Kommune“ sind bereits gut aufgestellt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und sich als moderner Dienstleister präsentieren zu können.
Die IGGV informiert gerne über das Thema XPlanung und die Möglichkeiten zur Anwendung.
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